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   BSG, 05.02.1976 - 11 RA 70/75   

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https://dejure.org/1976,4613
BSG, 05.02.1976 - 11 RA 70/75 (https://dejure.org/1976,4613)
BSG, Entscheidung vom 05.02.1976 - 11 RA 70/75 (https://dejure.org/1976,4613)
BSG, Entscheidung vom 05. Februar 1976 - 11 RA 70/75 (https://dejure.org/1976,4613)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versicherungspflichtige Tätigkeit - Unterbrechung - Ende - Arbeitsunfähigkeit - Erwerbsunfähigkeit - Erwerbsunfähigkeitsrente

Papierfundstellen

  • BSGE 41, 168
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 03.05.1968 - 12 RJ 440/67

    Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit - Dauernde Erwerbsunfähigkeit -

    Auszug aus BSG, 05.02.1976 - 11 RA 70/75
    Fälle, in denen zur Arbeitsunfähigkeit eine Erwerbsunfähigkeit hinzutritt, hat die Rechtsprechung bisher wie folgt beurteilt: Nach BSG 28, 68 (= SozR Nr. 20 zu 5 1255 RVG) wird die versicherungspflichtige Beschäftigung, wenn Rente wegen Erwerbsunfähigkeit gewährt wird, spätestens mit dem Eintritt der dauernden Erwerbsunfähigkeit beendet, sofern der Versicherte nicht vor dem Bezug des Altersgeldes wieder erwerbsfähig wird.

    Das hat der 4. Senat des BSG bereits in BSG 28, 68 (& SozR Nr. 20 zu 5 1259 RVG) dargelegt.

  • BSG, 20.11.1996 - 3 RK 5/96

    Behindertenführhund - selbstbeschaffte Leistung

    Der Rentenversicherungsträger bindet sich durch die Zubilligung einer Zeitrente für anschließende Zeitabschnitte nicht an die Beurteilung, daß ohne Änderung der Verhältnisse weiterhin Erwerbsunfähigkeit (EU) oder Berufsunfähigkeit (BU) vorliegt (hierzu BSG SozR 2200 § 1276 Nr. 11 in Abgrenzung von BSG SozR 2200 § 1276 Nr. 5 und BSGE 53, 100 = SozR 2200 § 1276 Nr. 6; vgl auch BSGE 41, 168, 171 = SozR 2200 § 1259 Nr. 15).
  • BSG, 22.09.1981 - 1 RJ 94/78

    Zur Begrifflichkeit der Arbeitsunfähigkeit

    Nach einheitlicher Auffassung der für die Rentenversicherung zuständigen Senate des BSG ist in diesen Fällen das versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis beendet und nicht nur im Sinne des 5 1259 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RVG durch die Arbeitsunfähigkeit unterbrochen worden, wenn die zugleich vorliegende Erwerbsunfähigkeit ungeachtet äner etwaigen Rentengewährung bis zum Eintritt des Versicherungsfalles (des Alters) ohne Unterbrechung fortbestanden hat (BSGE 28, 68, 70, 71 = SozR Nr. 20 zu 5 1259 RVG; BSG SozR Nr. 36 zu 5 1259 RVG; BSGE 41, 168, 170 = SozR 2200 5 1259 Nr. 15 S 56; BSG SozR 2200 5 1259 Nr. 16 S 58).

    Im Gegensatz dazu hat die Rechtsprechung in den Fällen, in denen eine neben der Arbeitsunfähigkeit zunächst bestehende Erwerbsunfähigkeit vor Eintritt des Versicherungsfalles wieder behoben war, anfänglich "keine klare Linie" (BSGE 41, 168, 170 = SozR 2200 5 1259 Nr. 15 S 56) erkennen lassen.

  • BSG, 08.11.1995 - 13 RJ 33/94

    Anschlußersatzzeit beim Bezug von Erwerbsunfähigkeitsrente

    Die Rechtsprechung des BSG zu § 1259 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RVO, nach der unter diesen Umständen ein Ausfallzeittatbestand i.S. dieser Vorschrift ausgeschlossen ist (vgl. BSGE 41, 168, 170 = SozR 2200 § 1259 Nr. 16), kann im Rahmen der Ersatzzeitenregelung des § 1251 Abs. 1 RVO nicht entsprechend herangezogen werden, weil sich dieser Ausfallzeittatbestand von dem hier zu würdigenden Ersatzzeittatbestand wesentlich unterscheidet.
  • LSG Hessen, 28.05.1986 - L 13/11 J 193/85

    Arbeitsunfähigkeit; Körperteile; Verlust; Auge; Anschlußersatzzeit;

    Die vom erkennenden Senat für nichtig gehaltene Rechtsprechung hat die in § 1259 Abs. 1 Nr. 1 RVO gesetzlich normierte Voraussetzung der Unterbrechung der versicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit dahingehend ausgelegt, daß zwar nicht erforderlich sei, daß die Ausfallzeit von versicherungspflichtigen Beschäftigungen oder Tätigkeiten umrahmt wende (Urteil des BSG vom 18. Januar 1962 - 1 RA 21/61 - in BSGE 16, 120), es müsse sich jedoch um eine Unterbrechung und nicht um eine Beendigung der versicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit handeln (Urteil des BSG vom 5. Februar 1976 - 11 RA 70/75 - in BSGE 41, 168).
  • BSG, 30.07.1997 - 5 RJ 12/96

    Anspruch einer Frau auf Geschiedenenwitwenrente - Anspruch auf Gewährung einer

    Hierunter hat das BSG vor allem die sinnvolle Prozeßökonomie durch ein schnelles und zweckmäßiges Verfahren (auch die Verhütung abweichender gerichtlicher Entscheidungen zum alten und neuen Bescheid) und den Schutz des Betroffenen vor möglichen Rechtsnachteilen verstanden, wenn er im Vertrauen auf den schon eingelegten Rechtsbehelf weitere Schritte gegen den neuen Bescheid unterläßt (Urteil vom 24. November 1978 - 11 RAr 9/78 - BSGE 41, 168SozR 1500 § 96 Nr. 13 m.w.N.).
  • BSG, 12.09.1978 - 5 RJ 30/76
    Insoweit ist allerdings - wie bereits der 11. Senat im.Urteil vom 5. Februar 1976 (BSGE 41, 168, 470 = SosR2200 5 4259 Nr. 45) festgestellt hat - noch keine klare Linie erkennbar.
  • BSG, 26.05.1976 - 4 RJ 227/74

    Versicherungspflichtige Tätigkeit - Unterbrechung - Beendung - Arbeitsunfähigkeit

    Diese Erwägungen haben das BSG in seiner zur Veröffentlichung vorgesehenen Entscheidung vom 5. Februar 1976 (11 RA 70/75) zu dem Ergebnis geführt, daß es nicht entscheidend darauf ankomme, daß - neben bestehender Erwerbsunfähigkeit - zugleich Erwerbsunfähigkeitsrente gewährt werde, wenngleich in dem Bezug der Erwerbsunfähigkeitsrente ein Indiz dafür gesehen-werden könne, daß tatsächlich Erwerbsunfähigkeit bestehe.
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